Gelübde

Frei und bewusst Gott gegebenes Versprechen zu einem möglichen und sittlich guten Handeln.

Ein Gelübde ist im katholischen Verständnis ein bewusstes und freiwilliges Versprechen an Gott. Historisch konnten Menschen etwa eine Wallfahrt oder eine Votivgabe versprechen, wenn eine bestimmte Bitte erhört werde.

Historische Praxis

Votivtafeln berichten häufig von Krankheiten, Unfällen, Kriegsgefahren oder anderen Notsituationen und dokumentieren anschließend den Dank am Wallfahrtsort. Solche Überlieferungen geben Einblick in religiöse Deutungen ihrer Zeit, ersetzen aber keine historische oder medizinische Beweisführung.

Kirchenrechtliche Einordnung

Gelübde sind von unverbindlichen Vorsätzen zu unterscheiden. Für rechtlich bindende öffentliche oder private Gelübde bestehen kirchenrechtliche Regeln; bei Unsicherheit ist eine kirchliche Auskunft sinnvoll.