Ablass

Kirchliche Nachlassung zeitlicher Sündenfolgen unter festgelegten Voraussetzungen; nicht mit Vergebung der Sünde selbst gleichzusetzen.

Ein Ablass bezeichnet in der katholischen Lehre die Nachlassung zeitlicher Sündenfolgen für Schuld, deren Sünde bereits vergeben ist. Er ist daher nicht mit der sakramentalen Vergebung in der Beichte gleichzusetzen.

Geschichtlicher Kontext

Die Ablasspraxis entwickelte sich aus der kirchlichen Bußpraxis. Missbräuche und die Verbindung mit Geldzahlungen im späten Mittelalter gehörten zu den zentralen Konfliktfeldern der Reformationszeit. Die katholische Kirche reformierte die Praxis; ein Ablass kann nicht gekauft werden.

Wallfahrt und Ablass

Für bestimmte Kirchen, Jubiläen oder Wallfahrten können unter kirchlich festgelegten Bedingungen Ablässe vorgesehen sein. Ob dies für einen konkreten Ort oder Zeitraum gilt, muss anhand aktueller kirchlicher Bestimmungen geprüft werden.